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Unsere Tarife und Gebühren, gültig ab 1.7.2010 (CHF)

Subventionierte Freizeitfahrten (nur noch mit Ausweis der Stiftung-BTB)

Ab 1.1.2009 können Fahrten nur noch zum subventionierten Tarif verrechnet werden, wenn Sie im Besitz des persönlichen, nicht übertragbaren Ausweis der Stiftung BTB sind. Dieser Ausweis muss vor jeder Fahrt unseren FahrerInnen vorgewiesen werden.

Wenn Fahrten ohne Vorzeigen dieses Ausweis durchgeführt werden, werden unsere nicht subventionerten Preise verrechnet (siehe weiter unten).

Subventioniert werden sogenannte Freizeitfahrten. Darunter fallen Besuche, Einkäufe, Kontrollbesuche beim Arzt/Zahnarzt usw. Davon explizit ausgenommen sind Arbeitsfahrten.

Der subventionierte Selbstbehalt kann nur Kunden gewährt werden, welche einen gültigen Ausweis vorweisen können. Bei Fahrgästen, die nicht im Kanton Bern wohnhaft sind, wird auch der schweizerische Behindertentransportausweis akzeptiert. Die Ausweise für den Kanton Bern können ebenfalls bei der Stiftung BTB (Adresse siehe unten) bestellt werden.Touristen im Rollstuhl werden zu den gleichen Bedingungen gefahren.

Für Ausweise und bei Fragen zum Vorgehen nehmen Sie bitte mit der Stiftung BTB Kontakt auf:
STIFTUNG BEHINDERTENTRANSPORT KANTON BERN BTB (AHV) Tel. 031 387 55 65
oder bei der PRO INFIRMIS (IV) Tel. 031 313 57 57.

Falls Sie den Antrag für diesen Ausweis nicht selber ausfüllen können, hilft Ihnen BETAX dabei. Rufen Sie dazu einfach die Nummer 031 990 30 84 an
(Hr. Rütsch verlangen).

Benötigte Angaben:

  • Personalien
  • AHV-Nummer
  • Farbfoto
  • Adresse des Hausarztes

Fahrpreisrechner
(subventioniert = mit Ausweis der Stiftung BTB)

km

Geben Sie die Länge der Strecke in Kilometern ein.
Sie erfahren dann den zu bezahlenden Preis.
(Dezimalstellen mit Punkt und nicht mit Komma trennen.)

Fahrpreisrechner
(nicht subventioniert = ohne Ausweis der Stiftung BTB)
km

 

 

So setzen sich unsere Preise zusammen
(Download im pdf- Format)


Falls Sie ihn noch nicht haben, brauchen Sie den
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Nicht subventionierte Fahrten

Fahrten zur Arbeit oder in die Schule sind nicht subventionsberechtigt; sie werden kostendeckend verrechnet. Darunter fallen auch Freizeitfahrten, wenn der Fahrgast über keinen Ausweis der Stiftung BTB verfügt. Der Fahrpreis wird mit Taxametergeräten ermittelt. Massgebend zur Berechnung dieses Fahrpreises ist die Fahrstrecke.

Anstelle einer allfälligen Rückfahrt kann auch die Wartezeit berechnet werden; die für den Fahrgast günstigere Variante wird bevorzugt. Falls Abfahrts- und Zielort ausserhalb des subventionierten Rayons liegen, ist die leere Hinfahrt zum Abfahrtsort ebenfalls kostenpflichtig.
Für Fahrten nach Montana, Leukerbad und Heiligenschwendi gelten spezielle Pauschalpreise. Anschlussfahrten bis 5 km sind gratis; darüber hinaus gelangen die normalen Tarife zur Anwendung. Bezahlung in der Regel mit Rechnung.


Gebühren und Zuschläge  
Fahrtenauszüge
20.00


Haben Sie einen speziellen Fahrwunsch? Oder zusätzliche Fragen?
Verlangen Sie einfach eine Offerte:Tel. 031 990 30 80
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Genossenschaft BETAX Mobilität für Behinderte | Stöckackerstrasse 60, 3018 Bern | Tel.: 031 990 30 80 | Fax: 031 990 30 95 | betax@betax.ch | www.betax.ch