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Neues Rechnungslayout

In der Schweiz findet zurzeit eine Digitalisierung im Zahlungsverkehr statt. Bereits ab dem Jahr 2022 werden erste Bankinstitutionen den bisher auch von uns benutzten roten Einzahlungsschein nicht mehr als Zahlungsmittel unterstützen. Stattdessen werden Zahlungsdetails künftig mittels eines QR-Codes übermittelt. Aufgrund dieser Änderung, sowie einer generellen Zunahme von digitalen Arbeitsinstrumenten, hat BETAX diesen Sommer auf ein neues Dispositionsprogramm gewechselt. Dieser notwendige Wechsel stellt für BETAX im Moment einen grossen Mehraufwand dar. Infolge dessen kann es sein, dass unsere Rechnungen nicht wie gewohnt am Ende des Monats verschickt werden. Die Zahlungsfrist wird bei solchen Rechnungen entsprechend verlängert und automatisch angepasst.

Ausserdem hat sich aufgrund der Umstellung auf das QR-Code System das Layout unserer Rechnungen verändert. Durch das scannen des QR-Codes können Sie von nun an bequem und schnell alle benötigten Zahlungsangaben auf ihren Computer oder ihr Smartphone übertragen. Falls Sie ihre Rechnungen an einem Post- oder Bankschalter begleichen, können Sie anstelle des roten Einzahlungsschein neu den QR-Code vorweisen.

In einem letzten Schritt wurden auch die Rückforderungsbelege für die Krankenkasse angepasst. Diese Änderungen erfolgten aufgrund neuer Vorgaben der Krankenkassen. Diese verlangen künftig eine transparentere Kostenzusammenstellung, welche in separaten Positionen ausgewiesen werden müssen. Die Rückforderungsbelege können weiterhin wie gewohnt den Krankenkassen zugesendet werden.

Falls Sie Fragen zu den neuen Rechnungen haben stehen wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung:

Telefon: 031 990 30 80 (Mo–Fr 09–12 Uhr und 14–17 Uhr)
E-Mail: info@betax.ch

Falls Sie Fragen zu einer spezifischen BETAX Rechnung haben, empfehlen wir Ihnen unser Rechnungsformular zu nutzen: Fragen zur Rechnung

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