A A A

Damit Sie den Durchblick haben

Falls Sie im untenstehenden Bereich Ihre Frage nicht beantwortet finden, können Sie uns gerne kontaktieren.

Montag – Freitag von 09 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr sind wir unter folgender Telefonnummer 031 990 30 80 oder unter info@betax.ch für Sie da.

Über Betax

Ja. Die Genossenschaft Betax bietet seit ihrer Gründung 1984 verlässliche Fahrdienstleistungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an:

  • Betax ist ein anerkannter Fahrdienst der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB)
  • Betax verfügt über Tarifverträge mit Schweizer Krankenkassen
  • Betax führt im Auftrag von den Regionalspitälern Verlegungs- und Reha-Fahrten durch
  • Betax geniesst das Vertrauen mehrerer besonderer Volksschulen und bietet seit 2024 Schulfahrdienste für Kinder und Jugendliche an ihre Ausbildungsstätten an

Betax ist ein Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, welche den öffentlichen Verkehr oder reguläre Fahrdienste wie Taxis nicht oder nur bedingt nutzen können. Um Fahrgast bei Betax zu werden, ist kein Genossenschaftsbeitritt oder ein Spendenbeitrag nötig. Die Fahrten werden nach einem verbindlichen Tarifsystem abgerechnet. Sind Mobilitätsbehinderungen ein grundsätzliches Thema in Ihrem Alltag, empfiehlt sich der Antrag für eine Mitgliedschaft bei oder Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB).

  • Wir fahren Menschen mit einer vorübergehenden oder andauernden Mobilitätseinschränkung sicher, kompetent und zuverlässig an ihr Wunschziel.
  • Das Angebot der „Tür-zu-Tür-Begleitung“ untescheidet Betax von regulären Fahrdiensten. Die ersten zehn Minuten pro Fahrt werden für den Begleitservice nicht in Rechnung gestellt.
  • Eine Begleitperson von Kundenseite kann kostenlos mitfahren.
  • Bei Bedarf unterstützen unsere Mitarbeitenden beim An-/Ausziehen einer Jacke und beim Schliessen/Öffnen der Türe – und wir tragen wo nötig gerne auch einmal eine Einkaufstasche.
  • Die Dienstleistungen von Betax umfassen keine pflegerischen Leistungen und keine Transfers (Bett, Rollstuhl, etc.) ohne Beisein von Fachpersonal (Assistenzperson, Pflege, etc.).
  • Unser Angebot ist an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr buchbar.

Finanzierung der Fahrten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Leistungen abrechnen zu können: Krankenkasse, Unfallversicherung, Ergänzungsleistung, IV oder auch die Stiftung BTB. Bitte kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von der kostenlosen Beratung.

Fahren Sie zum Arzt, in die Therapie oder treten Sie in ein Spital ein oder aus, übernimmt ihre Krankenkassen-Grundversicherung nach Abzug des Selbstbehaltes 50% des Rechnungsbetrages bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr.
Bei entsprechender Zusatzversicherung werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es lohnt sich, diese Option im Einzelfall zu prüfen.
Die Ergänzungsleistung beteiligt sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind.

Nein. Zahnärzte gehören nicht zu den anerkannten Leistungserbringern der Krankenkasse. Die gute Nachricht aber lautet: die Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) übernimmt die Kosten für Transporte zum Zahnarzt. Falls Sie keine EL beziehen, jedoch einen Ausweis der Stiftung BTB haben, können Fahrten zum Zahnarzt subventioniert werden.

Häufig fehlt die Bestätigung des Arztes. Wenn diese nachgereicht wird, muss die Kasse die Kostenübernahme erneut prüfen. Oder es wurde keine akute Diagnose vermerkt. Achtung: Laut Vertrag muss der Transport aufgrund eines akuten Gesundheitsgeschehens nötig sein. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, damit wir allenfalls fehlende Angaben ergänzen oder, falls die Kostenablehnung korrekt ist, mit Ihnen andere Finanzierungswege prüfen können.

Die Stiftung BTB (Behindertentransport Kanton Bern) subventioniert Freizeitfahrten. Informieren Sie sich bei der Stiftung oder laden Sie das Formular „Antrag auf Fahrtenberechtigung“ herunter. Im Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag. Sie finden alle Informationen auf der Seite der Stiftung Behindertentransport des Kantons Bern: www.stiftung-btb.ch

Pro Person stehen bestimmte Kontingente zur Verfügung, einerseits in Form einer bestimmten Anzahl Fahrten pro Monat, andererseits als Höchstbetrag pro Jahr («Kostendach»).

Stellen Sie ein entsprechendes Gesuch bei der IV-Stelle des Kantons Bern (oder Ihres Wohnkantons, falls Sie in einem anderen Kanton angemeldet sind). Hierzu sind die auf der Website zu findenden Merkblättern nützlich und informativ.

Spenden & Legate

Private Spenden werden ausschliesslich für den erfragten Spendenzweck verwendet. Dabei handelt es sich bei Betax grösstenteils um den Erwerb, Ersatz und Umbau von Fahrzeugen. Der laufende Fahrbetrieb von Betax kann sich grösstenteils durch die Fahrteneinnahmen finanzieren. Spenden werden für Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt.

Wir – und damit ganz besonders alle Kundinnen und Kunden von Betax – sind froh um jede Art sinnvoller Unterstützung. Sie können zum Beispiel Gutscheine für Fahrgäste erwerben oder Sie können sich bei „Die Freiwilligen“ melden, um gegebenenfalls so einen sehr wertvollen Beitrag zu leisten, der Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugutekommt.

Zur Werkzeugleiste springen