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Damit Sie den Durchblick haben

Falls Sie im untenstehenden Bereich Ihre Frage nicht beantwortet finden, können Sie uns gerne kontaktieren.

Montag – Freitag von 09 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr sind wir unter folgender Telefonnummer 031 990 30 80 oder unter info@betax.ch für Sie da.

Über Betax

Ja. BETAX hat einen Tarifvertrag mit den Schweizer Krankenkassen, ist Exklusiv-Partnerin der Hirslanden Gruppe Bern, hat über 35 Jahre Erfahrung und ist die Marktführerin im Bereich Behinderten- und Patiententransport im Kanton Bern.

Grundsätzlich jede und jeder. Bei Menschen mit einer Einschränkung* kann die Fahrt ganz oder teilweise durch Versicherungen oder weitere Institutionen entschädigt werden. Um sich von BETAX fahren zu lassen, muss man weder Genossenschafterin oder Genossenschafter, noch Spenderin oder Spender sein. Zudem ist ebensowenig eine Mitgliedschaft oder Fahrberechtigung der Stiftung BTB nötig.

* Menschen im Rollstuhl und gehbehinderte Menschen, die den ÖV nicht benutzen können, blinde und sehbehinderte Menschen, geistig und psychisch beeinträchtigte Menschen, die nicht selbständig den ÖV benutzen können.

  • Wir fahren Menschen mit einer vorübergehenden oder andauernden Mobilitätseinschränkung sicher, kompetent und zuverlässig von Tür zu Tür.
  • Unser Angebot ist an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr buchbar
  • Eine Begleitperson von Kundenseite kann kostenlos mitfahren.
  • Wo nötig helfen unsere Mitarbeitenden beim An-/Ausziehen einer Jacke und beim Schliessen/Öffnen der Türe – und wir tragen wo nötig gerne auch einmal eine Einkaufstasche und unterstützen selbstverständlich beim Transferieren in den Rollstuhl.

Finanzierung der Fahrten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Leistungen abrechnen zu können: Krankenkasse, Unfallversicherung, Ergänzungsleistung, IV oder auch die Stiftung BTB. Bitte kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von der kostenlosen Beratung.

Fahren Sie zum Arzt, in die Therapie oder treten Sie in ein Spital ein oder aus, übernimmt ihre Krankenkassen-Grundversicherung nach Abzug des Selbstbehaltes 50% des Rechnungsbetrages bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr.
Bei entsprechender Zusatzversicherung werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es lohnt sich, diese Option im Einzelfall zu prüfen.
Die Ergänzungsleistung beteiligt sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind.

Nein. Zahnärzte gehören nicht zu den anerkannten Leistungserbringern der Krankenkasse. Die gute Nachricht aber lautet: die Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) übernimmt die Kosten für Transporte zum Zahnarzt. Falls Sie keine EL beziehen, jedoch einen Ausweis der Stiftung BTB haben, können Fahrten zum Zahnarzt subventioniert werden.

Häufig fehlt die Bestätigung des Arztes. Wenn diese nachgereicht wird, muss die Kasse die Kostenübernahme erneut prüfen. Oder es wurde keine akute Diagnose vermerkt. Achtung: Laut Vertrag muss der Transport aufgrund eines akuten Gesundheitsgeschehens nötig sein. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, damit wir allenfalls fehlende Angaben ergänzen oder, falls die Kostenablehnung korrekt ist, mit Ihnen andere Finanzierungswege prüfen können.

Die Stiftung BTB (Behindertentransport Kanton Bern) subventioniert Freizeitfahrten. Informieren Sie sich bei der Stiftung oder laden Sie das Formular „Antrag auf Fahrtenberechtigung“ herunter. Im Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag. Sie finden alle Informationen auf der Seite der Stiftung Behindertentransport des Kantons Bern: www.stiftung-btb.ch

Pro Person stehen bestimmte Kontingente zur Verfügung, einerseits in Form einer bestimmten Anzahl Fahrten pro Monat, andererseits als Höchstbetrag pro Jahr («Kostendach»).

Stellen Sie ein entsprechendes Gesuch bei der IV-Stelle des Kantons Bern (oder Ihres Wohnkantons, falls Sie in einem anderen Kanton angemeldet sind). Hierzu sind die auf der Website zu findenden Merkblättern nützlich und informativ.

Spenden & Legate

Ausschliesslich für den Erwerb, Umbau und falls nötig für den Unterhalt der Fahrzeuge.

Wir – und damit ganz besonders alle Kundinnen und Kunden von Betax – sind froh um jede Art sinnvoller Unterstützung. Sie können zum Beispiel Gutscheine für Fahrgäste erwerben oder Sie können sich beim Freiwilligenfahrdienst Tixi Bern melden, um gegebenenfalls so einen sehr wertvollen Beitrag zu leisten, der Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugutekommt. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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